Leuchtstofflampen

Leuchtstofflampen können nur mit Hilfe von Vorschaltgeräten, die heute meist im Leuchtkörper eingebaut sind, betrieben werden. Unterschieden werden:



Konventionelle Vorschaltgeräte (KVG) mit Eisenkern und Spule (die sogenannte „Drossel“) sind relativ schwer sind und Energieverluste verursachen – sie werden für Neuanlagen nicht mehr verwendet. Leuchtstofflampen mit Drosseln erzeugen Blindstromkomponenten im Netz. Ein Maß dafür ist der Leistungsfaktor cos phi, der in solchen Fällen auf Werte von cos phi = 0,4 ... 0,6 heruntergeht. Zur Verbesserung des Leistungsfaktors auf etwa cos phi = 0,95 müssen Kompensationskondensatoren parallel zum Netz geschaltet werden. Die TAB (Technische Anschlussbedingungen der Elektrizitätsversorger) schreiben die Blindstromkompensation grundsätzlich vor. Ausnahmen: Lampen bis zu 22 W in Einzelschaltung oder 14 W in Tandemschaltung.



Elektronische Vorschaltgeräte (EVG) sind wesentlich leichter und verlustärmer (Energieeinsparung), begrenzen den Einschaltstrom und haben eine stabile Ausgangsspannung. Damit wird eine wesentlich höhere Lebensdauer der Leuchtstofflampen erreicht. Eine Lichtsteuerung (Dimmen) ist wirtschaftlich überhaupt nur mit elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) möglich. Neue Leuchten Anlagen mit Leuchtstofflampen (Langfeldleuchten, die zu Lichtbändern zusammengesetzt werden), werden heute nahezu ausnahmslos mit elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) mit Leistungsfaktor cos phi = 0,95 geliefert, so dass sich eine Blindstromkompensation erübrigt. 

Weitere Vorteile der EVG-betriebenen LS-Lampen sind: