Beleuchtungsanlagen

„ Licht ist leben, gutes Licht ist gutes Leben“

Gütemerkmale der Beleuchtung
Gute Beleuchtung zeichnet sich durch folgende Merkmale (Gütemerkmale) aus:
Der Sehaufgabe angemessene Beleuchtungsstärke: Sie wird wesentlich beeinflusst von den Reflexionseigenschaften der Begrenzungsflächen Wände, Decke, Fußboden.
Gleichmäßige Helligkeitsverteilung: Die Leuchtdichteunterschiede zwischen Arbeitsfeld und Umgebung sollten einerseits nicht zu groß sein (Unterschiede nicht größer als Faktor 3). Anderseits erzeugen zu geringe Unterschiede z.B. bei indirektem Licht einen monotonen Raumeindruck.
Begrenzung der Blendung: Direkte Blendung und Reflexblendung sollten vermieden werden.
Gute Farbwiedergabe und richtige Lichtfarbe: Das ist besonders wichtig in Verkaufsräumen um das Prüfen der Waren zu erleichtern.
Beleuchtungsarten
Licht überträgt Informationen auf das menschliche Auge. Es beeinflusst die Stimmung und das Wohlbefinden der Menschen und sorgt für Sicherheit zu Hause, am Arbeitsplatz und auf der Straße. Richtiges Licht führt demzufolge zu besserer Leistung, höherer Merkleistung, geringerer Ermüdung, weniger Fehlern und Unfällen. Nach DIN 5035 Beleuchtung mit künstlichem Licht ist „Beleuchtung deshalb so auszuführen, dass sie ihre jeweilige Aufgabe erfüllt und sich harmonisch in den Raum einfügt“. Nach der Norm DIN 5035 werden drei Beleuchtungsarten unterschieden:
Allgemeinbeleuchtung, z.B. durch regelmäßig über die Decke verteilte Leuchten
Arbeitsplatzorientierte Allgemeinbeleuchtung, Ergänzung der Allgemeinbeleuchtung durch dem Arbeitsplatz zugeordnetes gerichtetes Licht
Einzelplatzbeleuchtung zur direkten Beleuchtung einzelner Arbeitsplätze

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In der Norm DIN 18015 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden sowie in den Ausstattungswerten der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA) ist die Anzahl der Beleuchtungsauslässe für alle Räume des Wohngebäudes festgelegt. Der Planer muss – in enger Zusammenarbeit mit dem Architekten/Bauherrn – entscheiden, wo den Funktionen der Räume entsprechend, Steckdosen und Lichtauslässe für Allgemeinbeleuchtung (meist als Deckenbeleuchtung), Akzentbeleuchtung (z.B. Stromschienen mit Strahlern), Arbeitsplatzbeleuchtung, Wand- und Spiegelleuchten und auch im Außenbereich (Terrasse, Balkon) angeordnet werden. Grundlage für die Planung von Beleuchtungsanlagen ist die Norm DIN 5035 Beleuchtung mit künstlichem Licht.

Generelle Forderungen für das Errichten von Beleuchtungsanlagen:
Leuchten müssen so angebracht werden, dass kein Wärmestau entstehen kann, besonders Halogenleuchten und Scheinwerfer sind so auszurichten, dass genügend Abstand zu leicht entzündlichen Stoffen besteht
Aufhängevorrichtungen (z.B. Deckenhaken) müssen eine Tragfähigkeit von mindestens 10 kg (5-faches Gewicht der Leuchte) haben
Leuchten sind in die Schutzmaßnahmen gegen indirektes Berühren einzubeziehen, auch wenn die Anordnung außerhalb des Handbereiches ist
Durch Bewegen (z.B. Pendelleuchte) dürfen die Zuleitungen nicht beschädigt werden können
Zum Aufhängen von Leuchten kann die wärmebeständige flexible PVC-Leitung HO3V2V-F direkt verwendet, zu beachten ist die Voraussetzung der Zugentlastung
Ortsveränderliche Leuchten können durch Steckvorrichtungen und – zugentlastet über eine Geräteanschlussdose – fest angeschlossen werden
Ortsfeste Leuchten werden über Leuchtenklemmen („Lüsterklemmen“) oder auch unmittelbar an die Zuleitung angeschlossen (z.B. bei Deckenleuchten)
Wandleuchten müssen bei Unterputzinstallation in Installationsdosen mit Lüster- oder Abzweigklemmen angeschlossen werden
Zur leichteren Zuordnung des geeigneten Einsatzbereichs sind Leuchten mit zahlreichen Symbolen und Kennzeichnungen versehen (siehe Abb. 1). Die geforderten Schutzarten für Leuchten sind je nach Raumart und Merkmalen mit einer IP-Kennzeichnung ausgestattet (siehe Abb. 2).