Sicherheitsbeleuchtung

Es gibt nichts Kostbareres als ein Menschenleben. Und daher auch keine Beleuchtungsart, der mehr funktionale Bedeutung zukommt.

Zum Schutz des Menschen bei Gefahren wird nach § 7 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung eine Sicherheitsbeleuchtung gefordert, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahr besteht. Sie soll eine sichere Orientierung beim Verlassen von Gebäuden ermöglichen. Die Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) fordern Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege in Arbeits- und Lageräumen mit mehr als 2000 m² Grundfläche, in Arbeitsräumen ohne Fenster und Oberlichter sowie für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung.



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Beim Errichten einer Sicherheitsbeleuchtung müssen sowohl der Planer als auch der Elektroinstallateur die allgemeinen Anforderungen nach DIN VDE 0100-560 Errichten von Niederspannungsanlagen: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Einrichtungen für Sicherheitszwecke, die elektrotechnischen Anforderungen nach DIN VDE 0108 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und die lichttechnischen Anforderungen nach DIN 5035 Beleuchtung mit künstlichen Licht beachten. 



Für den Betrieb einer Sicherheitsbeleuchtung ist eine von der normalen Stromversorgung unabhängige Ersatzstromquelle notwendig. Das sind hauptsächlich Akkumulatorenanlagen. Möglich sind auch Ersatzstromversorgungsaggregate oder Sondernetze. Rettungszeichenleuchten sind so anzuordnen, dass sie von jedem Standpunkt aus den kürzesten Rettungsweg aus dem Gebäude zeigen.