Rauchmelder

Der Landtag in Stuttgart hat am 10.07.2013 die Rauchmelderpflicht beschlossen. Baden-Württemberg ist damit das 13. Bundesland in Deutschland mit einer Gesetzgebung zur Installation von Rauchwarnmeldern in privaten Wohnräumen. Nur Berlin, Brandenburg und Sachsen haben noch keine entsprechende Gesetzgebung veranlasst


Einbaupflicht:
 
Für Neu- und Umbauten seit 10.07.2013
Für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2014
In Schlafräumen sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür führen

Mithilfe von Brand- und/oder Rauchmeldern können Brände frühzeitig erkannt und entsprechende Alarme ausgelöst werden. Brandmeldeanlagen bestehen, ähnlich wie Einbruchmeldeanlagen, aus:
Brandmeldern
Alarmzentrale
Alarmmitteln
Hinweis: Bei der Installation von Einbruch- und Brandmeldeanlagen sollten getrennte Systeme verwendet werden, damit mögliche Alarme unterschiedlich weitergemeldet werden sowie aus Gründen der Betriebssicherheit. Eine Ausnahme sind nicht VdS-zertifizierte Systeme im Privatbereich.

Rauchmelder sind im gewerblichen Bereich in Deutschland vorgeschrieben; für Wohnungen gilt dies nicht. Hier hat jedes Bundesland seine eigenen Gesetze, die in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt sind. In neun Bundesländern besteht Rauchmelderpflicht zumindest bei Neu- und Umbauten. Da eine einheitliche Gesetzgebung zur Rauchmeldepflicht für Privathaushalte fehlt, ist die Ausstattung mit Brand- oder Rauchmeldern recht gering. Die Feuerwehr weist seit Jahren darauf hin, dass der größte Teil der Verletzungen/Todesfälle bei Bränden nicht durch den eigentlichen Brand, sondern durch den dabei entstehenden Rauch (besonders zu nachtschlafender Zeit) verursacht wird. Deutlich wird dies an der signifikant geringeren Zahl von Rauchverletzungen und Todesfällen in den skandinavischen Ländern und in Großbritannien, wo Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben sind.

Weit verbreitet sind kleine batteriebetriebene Rauchmelder, die als „stand-alone-Gerät“ auch ohne Einbindung in ein Alarmnetz bei Rauchentwicklung ein akustisches Signal geben. Unterschieden werden zwei Prinzipien:

Optische Rauchmelder
Diese arbeiten nach dem Prinzip der Streulichtmessung: In einer Kontrollkammer trifft ein pulsierender Lichtstrahl auf eine Fotozelle, mit der die Intensität des Lichts gemessen wird. Wenn Rauchpartikel eindringen, schwächen diese die Intensität des Lichtstrahls und ein Alarm wird ausgelöst. Nachteil dieser Geräte sind Fehlalarme, die durch Raucher, offene Kaminfeuer o.ä. ausgelöst werden können.

Ionisierende Rauchmelder
Durch ein radioaktives Präparat wird die Luft im Gerät ionisiert und die Leitfähigkeit der ionisierten Luft gemessen. Rauchpartikel erhöhen die Leitfähigkeit und führen zur Alarmauslösung. Diese Geräte sind wegen der (sehr schwachen) radioaktiven Strahlung in Deutschland im Privatbereich nicht zugelassen. 


Weitere Brandmelderarten

  • Wärmemelder reagieren auf Temperaturmaxima (z.B. 60°C) oder auf plötzliche Temperatursprünge. Sie bieten hohe Sicherheit gegen Fehlalarme, aber erkennen den Brand relativ spät
  • Infrarot- oder Ultraviolettmelder reagieren auf offene Flammen
  • Rauchgasmelder sprechen auf giftige Verbrennungsgase an